Bundesnetzagentur legt letzte Einzelheiten für Vectoring im Nahbereich fest

Glasfaserausbau Deutschland

Montag, 31. Juli 2017 um 17:13

Die Entgelte für das VULA-Zugangsprodukt sind nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigt worden.

Für die Anbindung des Endkunden muss ein VULA-Nachfrager ein Entgelt in Höhe von monatlich 7,48 € an die Telekom zahlen. Hinzu kommt ein Entgelt für die Überlassung der Vectoring-Infrastruktur, also insbesondere für den sogenannten MSAN („Multi Service Access Node“). Hierfür werden jährlich 871,47 € fällig.

Da diese Infrastruktur sowohl von VULA-Nachfragern als auch von der Telekom selbst genutzt wird, waren die entsprechenden Kosten zwischen der Telekom und den Wettbewerbern aufzuteilen. Dabei hat die Beschlusskammer eine verursachungsgerechte Kostenaufteilung berücksichtigt. Diese orientiert sich an dem voraussichtlichen Anteil an DSL-Anschlüssen, die die Telekom mit eigenen Endkunden sowie Bitstrom- bzw. Resale-Vorleistungen einerseits und der VULA-Nachfrager andererseits realisieren werden.

Weitere Entscheidungen zum Layer 2-Bitstrom

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur zwei weitere Beschlüsse bekannt gegeben, die den Layer 2-Bitstrom betreffen.

Danach darf die Telekom eine bereits mit Wettbewerbern vereinbarte bzw. von diesen geleistete einmalige Kontingent-Zahlung (sogenanntes Upfront) für ein anderes Zugangsprodukt bei der Vereinbarung eines Layer 2-Kontingentmodells berücksichtigen. Darüber hinaus darf sie Wettbewerbern für eine Übergangszeit gemeinsame Kontingente aus Layer 3- und Layer 2-Anschlüssen anbieten; hierdurch wird die Attraktivität höherwertigerer Layer 2-Bitstromanschlüsse gesteigert. Da es sich hierbei um eine entgeltrelevante Bedingungen für den Layer 2-Bitstrom handelt, unterlagen sie der Genehmigungspflicht.

Schließlich hat die Telekom grünes Licht für eine Änderung der technischen Bedingungen für den Layer 2-Bitstrom erhalten. Das Unternehmen hatte Ende März eine neue Regelung für die Ethernet-Rahmenlänge vorgelegt. Demnach soll die Rahmenlänge von derzeit 1.526 Byte auf künftig 1.590 Byte erhöht werden. Dadurch können Datenpakete mehr Inhalt transportieren. Die vorgeschlagene Regelung war nicht zu beanstanden.

Entscheidungen lagen der Europäischen Kommission vor

Die Entwürfe für die Entscheidungen waren Ende Juni der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt worden, die dazu keine Anmerkungen abgegeben bzw. keine ernsthafte Bedenken geäußert hat.

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Meldung gespeichert unter: Vectoring, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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