Bundesnetzagentur legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Dienstag, 12. Oktober 2021 um 10:22

Regulierung der Kupfernetze

Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen. 

Die Bundesnetzagentur macht der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. Die Migration ist ein komplexer unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen darf. Die Regulierung konzentriert sich darauf, den Übergang mit ausreichend langen Vorlaufzeiten für die Nutzer, Verbraucher und andere Anbieter transparent zu machen. 

Die im Frühjahr 2021 erfolgten langfristigen Einigungen zwischen der Telekom mit ihren größten Nachfragern erstrecken sich auch auf ihr Kupfernetz. Die Verträge bilden zugleich eine für beide Seiten erfolgversprechende Grundlage für den zügigen Übergang vom Kupfer-Netz auf die Glasfasernetze der Telekom wie auch ihrer Wettbewerber. Angesichts der Vereinbarungen kann eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfallen. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung zurückgenommene Regulierungsintensität wird Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern. 

Konsultation des Entscheidungsentwurfs

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt und will die neuen Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung bringen.

Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 15. November 2021 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 3. November 2021 findet eine öffentliche mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer statt.

___________________________________________________________________________________________

Die Bundesnetzagentur erhebt, speichert und verwendet Ihre persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten) auf Grundlage von § 3 BDSG, um Ihnen Presseinformationen zur redaktionellen Verwendung oder zu Ihrer Kenntnisnahme zuzusenden und um Sie zu Presseterminen der Bundesnetzagentur einzuladen.

Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Telekommunikation und/oder Deutsche Telekom via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...