Bundesnetzagentur legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Dienstag, 12. Oktober 2021 um 10:22
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Präsident Homann: „Wir leiten Paradigmenwechsel in der Regulierung ein

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, der sog. „letzten Meile“, erhalten können.

Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland“, kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung an. „Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird - anders als beim Kupfernetz - nicht ex-ante reguliert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.“ 

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern. Diese Rückführung der Regulierung ist ein Paradigmenwechsel, der zeigt, dass die Bundesnetzagentur flexibel und innovativ auf neue Marktentwicklungen reagiert“, so Homann weiter.

„Regulierung light“ für Glasfaser

Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor. 

Die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer ex-ante-Kontrolle kann abgesehen werden. 

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. 

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Breitband, Festnetz, Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Glasfaser, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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