Bundesnetzagentur konkretisiert Rahmenbedingungen für Vectoringeinsatz im Nahbereich

Vectoring

Freitag, 31. März 2017 um 16:48
Bundesnetzagentur

Homann: „Vorgaben im Interesse des Breitbandausbaus schnell und umfassend umsetzen“

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G


 

Die Bundesnetzagentur hat heute die Bedingungen für den von der Telekom geplanten Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich weiter konkretisiert.

„Wir haben festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen. Die Änderungsvorgaben stellen einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure dar. Ich gehe davon aus, dass die Telekom unsere Vorgaben von sich aus schnell und vollständig umsetzen wird. Das liegt sowohl im Interesse eines zügigen Breitbandausbaus als auch der betroffenen Wettbewerber nach rascher Planungssicherheit“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Änderungen der Detailregelungen erforderlich

Die Bundesnetzagentur macht mit der heutige Entscheidung Vorgaben zur Änderung zahlreicher Regelungen in den Musterverträgen der Telekom, den sog. Standardangeboten. In ihnen werden die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des Einsatzes von Vectoring im Nahbereich geregelt.

Geändert werden müssen insbesondere die Bedingungen für die Kündigung der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern und die Migration auf andere Vorleistungsprodukte. Zudem sind die Ausgestaltung des virtuell entbündelten Zugangsproduktes (VULA) sowie die finanzielle Kompensation der Wettbewerber, wenn sie keinen Zugang zur entbündelten TAL mehr erhalten können, zu überarbeiten.

Meldung gespeichert unter: Vectoring, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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