Bundesnetzagentur konkretisiert Rahmenbedingungen für Vectoringeinsatz im Nahbereich
Vectoring
Die Telekom muss ihre Standardangebote nun innerhalb von drei Wochen ändern und der zuständigen Beschlusskammer erneut zur Prüfung vorlegen.
Einsatz von Vectoring im Nahbereich
In einer Entscheidung vom 1. September 2016 hatte die Bundesnetzagentur grundsätzlich „grünes Licht“ für den Einsatz der Vectoring-Technik in den Nahbereichen gegeben. Danach kann die Telekom den TAL-Zugang in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. Sie muss dann jedoch den Wettbewerbern bestimmte Ersatzprodukte anbieten.
Die Zugangsverweigerung ist nicht ausnahmslos möglich: Ein Wettbewerber kann auch künftig in einem Nahbereich auf die „letzte Meile“ zugreifen, wenn er sich in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. Dort kann er die Nahbereiche selber mit VDSL2-Vectoring erschließen, um so sein Versorgungsgebiet zu vervollständigen.
Entscheidung gerichtlich bestätigt
Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln die Klagen von insgesamt 18 Wettbewerbsunternehmen gegen diese Grundsatzentscheidung abgewiesen und die von der Bundesnetzagentur festgelegten Rahmenbedingungen für die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen als rechtmäßig bestätigt.
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Meldung gespeichert unter: Vectoring, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer
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