BREKO-Pressestatement zur DigiNetz-Gesetz-Novelle des BMVI

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Freitag, 3. August 2018 um 09:46

Aus diesem Grund will das BMVI nun eine „Unzumutbarkeitsregelung“ in das Gesetz integrieren, die einen „Überbauschutz“ für erstmals Glasfaser-ausbauende Anbieter schafft.

Diese Regelung soll dann zum Tragen kommen, wenn „die Koordinierung der [ganz oder teilweise öffentlich finanzierten] Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes Glasfasernetz mit eigenen Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen“ und der ausbauende Netzbetreiber nachfragenden Dritten einen offenen Netzzugang zu diskriminierungsfreien Bedingungen (Open Access) anbietet.

Konkret soll Paragraph 77i des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch folgenden Satz ergänzt werden: „Anträge sind insbesondere dann unzumutbar, soweit durch die zu koordinierenden Bauarbeiten ein geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde.“

Der BREKO begrüßt diese Änderung grundsätzlich, hält aber eine weitere Klarstellung in dem Gesetzesentwurf für unverzichtbar: Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter „öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten“ zu verstehen ist. Öffentlich (teil-)finanzierte Bauarbeiten liegen nach Auffassung des BREKO ausschließlich dann vor, wenn diese unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung wie etwa Stadtwerke, die wichtige Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, dürfen aus diesem Grund von dieser Definition nicht erfasst werden – was die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen aktueller Entscheidungen jedoch bejaht hat.

Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

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