BREKO: Aus für Endkundenregulierung
Die Entscheidung der BNetzA hat zudem zur Folge, dass zukünftig ein Zuständigkeitswechsel von der BNetzA zum Bundeskartellamt erfolgt und dieses die Aufsicht über die Endkundenmärkte übernimmt. Es sind Zweifel abgebracht, ob die behördlichen Ressourcen bereits auf eine beträchtliche Steigerung im Aufgabenumfang zugeschnitten sind, oder ob die zusätzlichen Aufgaben mit gleichbleibenden Ressourcen bewältigt werden sollen.
Nachdrücklich widerspricht der BREKO der Behauptung der BNetzA, dass der Rückzug aus der Regulierung der Endkundenmärkte offenbar einen wirksamen Wettbewerb bedeute. „Wirksamer Wettbewerb ist nur nachhaltiger Wettbewerb und das ist eindeutig Infrastrukturwettbewerb“, widersprach Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann energisch der Auffassung der BNetzA. Bereits mit der Festlegung eines niedrigen IP-Bitstream- Entgelts und einer viel zu geringen Absenkung der Einmalentgelte hat die BNetzA einseitig die Kostensituation der Telekommunikationsunternehmen gestärkt, die nicht in den Infrastrukturaufbau investieren. „Eine Beibehaltung der Regulierung der Endkundenmärkte wäre ein eindeutiges Bekenntnis zu mehr Wettbewerb gewesen“, urteilte Rainer Lüddemann.
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Gaby Meyerhof
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