Bitkom zur Verordnung gegen Geoblocking

Geoblocking in der EU

Freitag, 2. März 2018 um 17:58

Zu begrüßen ist, dass die Verordnung Händlern nicht auferlegt, auch zwingend in die anderen Mitgliedstaaten zu liefern, sondern lediglich nach dort zu verkaufen. Das heißt, ein Händler kann von seinem Käufer verlangen, dass dieser für den Transport des Produkts selbst sorgt.

Wir rechnen damit, dass die Verordnung dazu führen wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen Ländern entgegenzunehmen. Dies kommt insbesondere kleineren EU-Staaten zu Gute, wo die Produktauswahl online häufig nicht so groß ist.“

Die Geoblocking-Verordnung der EU untersagt es Händlern und Diensteanbietern (z.B. für Hosting-Services), Kunden aus anderen EU-Ländern generell von ihren Angeboten auszuschließen oder sie automatisch auf die landesspezifischen Webseiten umzuleiten (Rerouting).

Die Regelung sieht außerdem vor, dass Kunden ihre bestellte Ware selbst abholen können, wenn ein Händler generell nicht ins Wunschland liefert. Von der Verordnung ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter wie E-Books oder CDs.

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