Bitkom zur Verordnung gegen Geoblocking

Geoblocking in der EU

Freitag, 2. März 2018 um 17:58

■   Geoblocking-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht 
■   Selbst kleine Online-Händler werden gezwungen, EU-weit zu verkaufen 

BITKOM

Nachdem Europäisches Parlament und Ministerrat für einen Verordnungsentwurf gestimmt haben, der Geoblocking im E-Commerce in den Mitgliedsstaaten verhindern soll, ist der Text heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am 22. März tritt er in Kraft. Für Händler beginnt damit heute eine neunmonatige Übergangsfrist, ehe die Regelungen zum 3. Dezember 2018 dann verbindlich angewendet werden müssen.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Grundsätzlich begrüßen wir stets jeden Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts. Europaweites Einkaufen im Internet wird nach dieser Entscheidung der EU für die Verbraucher einfacher.

Für Händler ist allerdings problematisch, dass die Verordnung sie nun faktisch zwingt, in alle EU-Länder zu verkaufen. Da die Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und auch die Absatzmärkte als solche aber sehr verschieden sind, werden gerade kleine und mittelständische Händler von den vielen verschiedenen Regelungen überfordert, nicht wenige werden in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet.

Die Kluft zwischen globalen Handelskonzernen, Plattformen und dem kleinen und mittelständischen Online-Handel wird durch die neue EU-Verordnung verstärkt. Mit der Geoblocking-Verordnung werden außerdem vor allem jene Händler bestraft, die zu den digitalen Vorreitern gehören und ihre Produkte auch online vertreiben.

Selbst deutsche Händler, die schon den sehr strengen deutschen Regelungen des Verbraucherrechts unterworfen sind, müssen mit zahlreichen Abweichungen des Verbraucherrechts in anderen Mitgliedstaaten rechnen. Die neunmonatige Umsetzungsfrist für Unternehmen greift zu kurz, weil komplexe Geschäftsabläufe angepasst und teils auch ganz neu entwickelt werden müssen. Die großen Gewinner der Geoblocking-Verordnung werden Abmahnanwälte und Berater sein.

Meldung gespeichert unter: Geoblocking, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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