BITKOM: Hersteller sollen rückwirkend 50 Millionen Euro Kopierabgaben zahlen
Mehr als 100 Euro Abgaben auf 70-Euro-Modelle drohen
BITKOM: Urteil darf kein Maßstab für künftige Regelung sein
Berlin, 22. Juli 2008
Die Käufer von Multifunktionsdruckern sollen massiv zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat vergangene Woche seine Entscheidungsgründe zu einem Urteil vorgelegt, nach dem Hersteller verpflichtet werden, für alle bis 2001 verkauften Multifunktionsgeräte nachträglich hohe Urheberrechtsabgaben zu zahlen. Betroffen sind Druckermodelle mit Kopier-, Scan- und Faxfunktion. Die Abgaben liegen zwischen 38 und 614 Euro pro Gerät. Insgesamt verlangen die Verwertungsgesellschaften für alle bis einschließlich 2007 verkauften Geräte mehr als 900 Millionen Euro von der Industrie. Auf leistungsfähige Einstiegsgeräte, die heute ab 70 Euro verkauft werden, müsste dann eine zusätzliche Abgabe von 102 Euro gezahlt werden. „Dieses Urteil hat dramatische Folgen für Hersteller und Handel“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Durch hohe Kopierabgaben auf Multifunktionsgeräte kann der komplette Markt in die Knie ge-hen.“ Viele Verbraucher könnten sich die in Deutschland künstlich verteuerten Geräte nicht mehr leisten. Auch deutsche Händler werden international benachteiligt, weil viele Kunden dann bei ausländischen Anbietern kaufen.
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Meldung gespeichert unter: BITKOM, Hardware
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