5G: BREKO spricht sich für regionale Frequenz-Zuteilungen sowie für Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung aus

Mobilfunklizenzen Deutschland

Montag, 18. Juni 2018 um 15:35

Da es auf dem deutschen Mobilfunkmarkt aktuell nur noch drei große Netzbetreiber mit etwa vergleichbar großen Marktanteilen und zudem nur ein begrenztes Frequenzspektrum für die künftige Nutzung von 5G gibt, hält der BREKO darüber hinaus eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung für die künftigen 5G-Lizenzinhaber für notwendig, um den Wettbewerb auch in Zukunft sicherzustellen.

MVNOs sind rein virtuelle Netzbetreiber, die für ihre Angebote zwar das Netz eines Mobilfunkanbieters nutzen, alle weiteren technischen und administrativen Aspekte aber selbst realisieren. Diensteanbieter hingegen vermarkten im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunk-Netzbetreiber – auch in individuellen Tarifmodellen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung.

5G: Ohne hochleistungsfähige Glasfaseranbindung kein hochleistungsfähiger Mobilfunk

Durch die ultraschnelle Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen mit reiner Glasfaser wird die optimale Voraussetzung für hochleistungsfähige 5G-Netze geschaffen. Diese werden festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse auf diese Weise als „mobile Glasfaser“ sinnvoll ergänzen. 5G wird Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude – und damit das Festnetz – also keinesfalls ersetzen. Vielmehr wirken diese komplementär zu 5G-Netzen („The wireless future is fixed.“).

Das von den mehr als 170 Netzbetreibern des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) unterstützte Infrastrukturziel – Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude Deutschlands bis zum Jahr 2025 – schafft die unverzichtbare Basis-Infrastruktur für die künftigen Highspeed-5G-Netze.

Um ultraschnelle Bandbreiten per Funk zu jedem Nutzer zu bringen, brauchen 5G-Netze eine hohe Zahl an per Glasfaser angebundener Basisstationen (kleinzellige Netzverdichtung) – und das insbesondere auch in weniger besiedelten, ländlichen Gebieten. Ansonsten leidet die Qualität, weil sich viele Nutzer die vorhandene Bandbreite teilen müssen (Shared-Medium-Effekt). Dies gilt ebenso im Falle der erheblich weniger leistungsfähigen Anbindung von Basisstationen über Richtfunk oder antike Kupferleitungen.

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