Umsetzung der Datenschutzregeln an vielen Stellen weiterhin unklar

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Montag, 3. September 2018 um 18:50

Für Webseiten galt auch vorher schon die Pflicht zur Bereitstellung einer Information über die Datenverarbeitung. Diese war jedoch nicht so umfangreich. Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mailverkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist.

In der Praxis schwierig umzusetzen ist auch das gänzlich neue Recht auf Datenportabilität. Laut DS-GVO haben Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten oder an einen anderen Dienst senden zu lassen. „Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten“, so Dehmel.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Aus Bitkom-Sicht verzögern sich derzeit Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien oft nicht einig sind, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist, oder nicht. Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch bei den Aufsichtsbehörden.

Die Frage ist deshalb wichtig, weil personenbezogene Daten im Auftrag nur dann rechtmäßig verarbeitet werden können, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Handelt es sich dagegen um eine andere Konstellation, gelten wieder andere Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung.

Dehmel: „Die Datenschutz-Grundverordnung hat in jedem Fall zu mehr Datenschutzbewusstsein bei Organisationen in Deutschland beigetragen. Ob die vielen Umstellungen und Formalia auch zu einem deutlich besseren und vor allem zukunftsgerichteten Datenschutz geführt haben, muss dagegen bezweifelt werden.“

Rechtsunsicherheiten beim Einsatz von Big Data und KI Anwendungen seien auch mit der Verordnung nicht ausgeräumt worden. „Das Datenschutzrecht zu modernisieren und eine Balance zwischen Datenschutz und anderen berechtigten Interessen von Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen, bleibt weiter auf der Tagesordnung.“

Um die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung und um den datenschutzkonformen Einsatz neuer Technologien geht es unter anderem auch auf der Bitkom Privacy Conference am 27. September 2018 in Berlin. Erwartet werden 300 Datenschutzexperten aus Europa und den USA. Alle Informationen gibt es unter www.privacy-conference.com.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat.Dabei wurden 505 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. 

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Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Big Data, Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence=AI), Start-Up (Startup), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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