Umsetzung der Datenschutzregeln an vielen Stellen weiterhin unklar

EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Montag, 3. September 2018 um 18:50

■   100 Tage Datenschutz-Grundverordnung: Bitkom zieht Bilanz 
■   Dehmel: „Die DS-GVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet.“ 

BITKOM

Berlin, 31. August 2018 

 

Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zum 25. Mai 2018 verfehlt.

„Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DS-GVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden können sich bei bestimmten Regelungen auf eine einheitliche Auslegung einigen. Wie sollen Unternehmen sich da sicher sein, dass sie das Richtige tun?“, so Dehmel.

Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen. Dehmel: „Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden. Das kostet gerade kleine Unternehmen ihre ohnehin schon knappen Ressourcen.

Sie haben in der Regel auch keine eigene Rechtsexpertise, sondern müssen diese im Zweifel teuer einkaufen.“ So mache die Grundverordnung keine Unterschiede zwischen einem Startup, einem gemeinnützigen Verein oder einem internationalen Großkonzern. „Alle werden über einen Kamm geschoren. Hier und bei einer ganzen Reihe weiterer Punkte muss nachgebessert werden“, so Dehmel.

Folgen der DS-GVO für Unternehmen
Ein Beispiel für den Mehraufwand sind die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Aus Sicht des Bitkom ist weder hinreichend sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf eine Webseite ausreichend ist, noch ist klar, wie konkret und umfangreich die Informationen im Einzelnen sein müssen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Big Data, Künstliche Intelligenz (KI, Artificial Intelligence=AI), Start-Up (Startup), DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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