Societas Europaea - was hinter der Europa-AG steckt
Unternehmensformen: Kapitalgesellschaften
Societas Europaea: Aktiengesellschaft mit europaweit einheitlicher Regulierung
Um grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union und anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums rechtssicher zu ermöglichen, wurde mit der Societas Europaea oder Europäischen Gesellschaft per EU-Verordnung 2001 eine Sonderform der Aktiengesellschaft eingeführt.
Sie kann in jedem Land des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) gegründet werden. Die Rahmenbedingungen für die Societas Europaea werden im Europarecht festgelegt. Die SE-Verordnung deckt jedoch nicht alle rechtlichen Fragen ab.
Daher wird eine SE bei anderen Aspekten wie eine Aktiengesellschaft (AG) nach den Gesetzen des Staates behandelt, in dem sie ihren Sitz hat. In Deutschland kann die SE bereits seit 2004 gegründet werden.
Societas Europaea - Aufbau und Besonderheiten der SE
Der Aufbau der Societas Europaea kann nach zwei Paradigmen erfolgen. Beim in Mitteleuropa üblichen dualistischen System wird die Geschäftsführung von einem Vorstand übernommen, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird.
Das im englischen Sprachraum verbreitete monistische System vereinigt Geschäftsführung und Kontrolle in einem Gremium, dem Board of Directors oder Verwaltungsrat.
Die Hauptversammlung ist ein weiteres Organ, das auf Antrag des Vorstands über grundlegende Maßnahmen Entscheidungen trifft. Die Anteilseigner haften nur für das eingebrachte Kapital.
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