Societas Europaea - was hinter der Europa-AG steckt

Unternehmensformen: Kapitalgesellschaften

Eine Börsennotierung der Societas Europaea ist ebenso wie bei der Aktiengesellschaft nicht erforderlich. Eine Satzung regelt unterdessen die internen Normen.

Ein vollständig neu gegründetes Unternehmen kann nicht direkt die Rechtsform einer SE annehmen. Die Gründung erfolgt entweder durch Umwandlung einer AG oder in verschiedenen Formen unter Beteiligung bestehender Gesellschaften.

Dabei muss in einem Mitarbeiterbeteiligungs-Verfahren die Mitbestimmung der Arbeitnehmer geregelt werden. Das geforderte Mindest-Grundkapital liegt mit 120.000 Euro höher als bei der AG, bei der es 50.000 Euro beträgt.

Societas Europaea - Vorteile und Nachteile der SE

Auch mittelständische Unternehmen entscheiden sich oftmals für die Wahl der Societas Europaea als Rechtsform. Als wichtiger Grund für die Europa-AG gilt die Flexibilität bei der Struktur:

Auch deutsche Unternehmen können so das monistische System wählen. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird durch einen Vertrag geregelt, dessen Ausgestaltung weniger starr ist als im deutschen Mitbestimmungsrecht.

Ein weiterer Vorteil ist die grenzüberschreitende Mobilität der SE, die ihren Sitz beliebig innerhalb des EWR verlegen und damit einen Standort wählen kann, der wirtschaftlich vorteilhafte Bedingungen wie z.B. günstige Steuersätze verspricht.

Auch Imagegründe werden als Vorteil einer Europa-AG genannt. Als Nachteil gilt die Komplexität des Gründungsverfahrens, das für kleine Unternehmen eine vergleichsweise hohe Hürde darstellt.

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