Vorstand - Rechte und Pflichten von Unternehmens-Chefs
Finanzen: Aktiengesellschaft
Vorstand: Funktion, Aufbau und Haftung
Der Vorstand eines Unternehmens oder einer anderen Organisation (z.B. Bank oder Verein) ist eine Person oder eine Gruppe, die für die Leitung zuständig ist und die Organisation nach außen hin vertritt.
In Aktiengesellschaften ist er neben der Hauptversammlung und dem Aufsichtsrat eines der drei Organe des Unternehmens. Er wird vom Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt und kann von diesem in einigen Fällen auch abberufen werden.
Grundsätzlich führen die Mitglieder des Vorstands die Geschäfte gemeinsam. In den meisten Aktiengesellschaften gibt es mit dem Vorstandsvorsitzenden eine Person mit einer Führungsaufgabe, dies ist jedoch keine Pflicht und die Aufgaben dieses Leiters werden durch die Satzung der jeweiligen AG geregelt. Andere Gesellschaften kennen die Funktion eines Vorstandssprechers.
Die Mitglieder des Vorstandes unterliegen bei ihren Entscheidungen einer Sorgfaltspflicht. Wird diese verletzt, so können sie mit ihrem persönlichen Vermögen haften und müssen gegebenenfalls Schadenersatz leisten.
In der Praxis werden oftmals Versicherungen abgeschlossen, welche die Vorstandsmitglieder schützen, solange weder vorsätzliches Handeln noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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