Aufsichtsrat - was hinter dem AR-Gremium steckt
Unternehmen: Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat: Kontroll- und Beratungsgremium
Das deutsche Aktienrecht definiert den Aufsichtsrat neben dem Vorstand und der Hauptversammlung als eines der drei Organe einer Organisation bzw. jeder Aktiengesellschaft.
Seine Hauptaufgabe ist es, den Vorstand zu kontrollieren. Misswirtschaft und Fehlverhalten deren Mitglieder zu Lasten des Unternehmens sollen so verhindert werden.
Außer in Aktiengesellschaften gibt es Aufsichtsräte zum Beispiel auch in Genossenschaften und zum Teil in GmbHs und anderen Organisationen wie Stiftungen.
Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften haben mindestens drei gewählte Mitglieder, die Zahl richtet sich nach dem Grundkapital. Ein Teil der Mitglieder wird von den Aktionären auf der Hauptversammlung aus ihren Reihen gewählt.
In Aktiengesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern entsenden auch die Arbeitnehmer entweder ein Drittel oder - bei über 2.000 Mitarbeitern und in einigen Sonderfällen - die Hälfte der Mitglieder, darunter auch Vertreter von Gewerkschaften.
In der Regel bestimmt der Aufsichtsrat eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden. Diese Person hat bei Stimmgleichheit eine Doppelstimme. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Vergütung für ihre Tätigkeit, die als selbstständige Arbeit gilt.
Eine Person darf in mehreren Unternehmen Aufsichtsratsmitglied sein, aber nicht in mehr als zehn AGs und anderen Gesellschaften mit Pflicht-Aufsichtsrat.
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