Hauptversammlung - Begriff und Bedeutung einer HV
Aktionäre: Hauptversammlungen
Die Hauptversammlung: Leitendes Organ eines Unternehmens
Bei der Aktiengesellschaft (AG) sowie ähnlichen Unternehmensmodellen wie der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und der Societas Europaea (SE) haben die Halter von sogenannten Stammaktien ein Stimmrecht bei bestimmten Entscheidungen des Unternehmens.
Diese werden bei der Hauptversammlung (HV) vom vertretenen Kapital (Aktionäre) getroffen. Reguläre geschäftliche Entscheidungen dagegen trifft der Vorstand in der Regel selbst.
Gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat ist die Hauptversammlung damit eines der drei leitenden Organe solcher Kapitalgesellschaften. Neben Abstimmungen dient sie auch dem Zweck, Aktionären Auskunft über die Unternehmenstätigkeit zu bieten.
Halter von Vorzugsaktien besitzen dagegen kein Stimmrecht, können auf der Hauptversammlung aber ein Rede- und Fragerecht wahrnehmen. Oftmals erhalten Inhaber von Vorzugsaktien eine leicht höhere Dividende als Anreiz-Instrument.
Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen
Es gibt generell zwei Arten von Hauptversammlungen, ordentliche und außerordentliche HVs. Die ordentliche Hauptversammlung wird in der Regel einmal jährlich, in einigen Fällen auch öfter abgehalten. Hier werden grundlegende, oftmals regelmäßig anfallende Entscheidungen von den Aktionären getroffen.
Zu den wichtigsten Beispielen zählen die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat - also die Billigung deren Arbeit und Leistung.
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