Stammaktien: was hinter dieser Form der Unternehmensbeteiligung steckt und was Sie als Aktionär darüber wissen sollten!

Aktienformen

Stammaktionäre können mit Ihrem Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Einfluss auf die strategischen Entscheidungen im Unternehmen ausüben

Deutsche Börse Parkett - Totale

Begriff und Bedeutung

Der Begriff Stammaktie (Englisch: Common Share, Ordinary Share, Common Stock, Ordinary Stock) ist in Deutschland die gebräuchlichste Form der Aktie. Alternativ werden zum Teil von Unternehmen auch Vorzugsaktien ausgegeben.

Jede Stammaktie hat dabei nur eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten sind indes in Deutschland grundsätzlich unzulässig (§ 12 Abs. 2 AktG). Allerdings kann es auf Länderebene Ausnahmen geben, wenn es um „gesamtwirtschaftliche Belange“ geht.

Die Inhaber einer Stammaktie - auch Stammaktionäre genannt - haben in der Regel sämtliche Rechte eines Aktionärs. Darunter fallen zum Beispiel Stimmrechte bei Hauptversammlungen (HV, Generell Meeting), Dividenden- und Bezugsrechte sowie Rechte auf Anteil am Gewinn bzw. Liquidationserlös etc.

Auf der Jahreshauptversammlung dürfen Stammaktionäre über vorgelegte Beschlüsse wie Aktienrückkaufprogramme, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Dividendenzahlung, Gewinnverwendung, Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung (Kapitalschnitt) etc. abstimmen.

Die Summe der Nennwerte der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien bildet dann das Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Wahrnehmung von Stimmrechten

Stammaktionäre können ihre Stimmrechte auch auf ihre Depot-führenden Banken übertragen, damit diese dann auf der Hauptversammlung mit abstimmen können. Die dazu notwendigen Formulare werden in der Regel mit der Einladung zur HV beigefügt.

Abgrenzung Stammaktie zur Vorzugsaktie

Inhaber von Stammaktien haben im Gegensatz zu Inhabern von Vorzugsaktien auf der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens ein volles Stimmrecht.

Da bei der Vorzugsaktie das Stimmrecht fehlt, erhält die Aktie in der Regel eine andere „Bevorzugung“, wie zum Beispiel im Vergleich zur Stammaktie eine höhere Dividende.

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