Grundkapital: Was hinter der Bilanzkennzahl gezeichnetes Kapital bzw. Stammkapital steckt, wie sie verändert wird und wozu man sie benötigt
Bilanzierung und Bilanzkennzahlen
Begriff und Bedeutung
Das Grundkapital (auch Aktienkapital, Nennkapital oder Nominalkapital; Englisch: share capital) einer Gesellschaft besteht aus der Summe aller ausgegebenen Aktien zum Nennwert.
Sind die Aktien nennwertlos (Stückaktien), besteht das Grundkapital des Unternehmens aus dem rechnerischen Nennwert der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.
Das Grundkapital umfasst somit aus der Summe aller emittierten bzw. ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Es kann nur durch eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung verändert werden (Ausnahme: genehmigtes Kapital).
Das Grundkapital ist Teil des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz einer Gesellschaft und wird bei Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und S.E.) als „Gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen.
Eine Ausnahme gibt es: Bei der Kapitalgesellschaften in Form einer GmbH wird das Grundkapital Stammkapital genannt (§ 5 GmbHG) und in der Bilanz ebenfalls unter der Position „Gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen.
Ein geringerer Nennbetrag als ein Euro ist in Deutschland nicht erlaubt (§ 9 AktG). Der rechnerische anteilige Betrag einer Stückaktie am Grundkapital darf ebenfalls ein Euro nicht unterschreiten (§ 8 Abs. 3 Satz 3 AktG).
In Deutschland muss das Grundkapital einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 Euro betragen (Mindestnennbetrag des Grundkapitals, § 7 AktG). Unterschiede gibt es zu anderen Ländern.
Wenn der zu bilanzierende Verlustvortrag das Grundkapital eines Unternehmens übersteigt, ist ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen
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