Hauptversammlung - Begriff und Bedeutung einer HV

Aktionäre: Hauptversammlungen

Um eine Entscheidung abzusegnen, muss eine einfache Mehrheit (50 Prozent) der anwesenden Aktionäre mit Stimmrecht zustimmen. Bei einigen Entscheidungen von besonderer Tragweite, etwa Satzungsänderungen oder der Auflösung der Gesellschaft, ist in Deutschland gesetzlich eine Mehrheit von 75 Prozent vorgeschrieben.

Außerordentliche Hauptversammlungen werden dann einberufen, wenn eine wichtige, nicht im Voraus geplante Entscheidung ansteht. Beispiele sind Fusionen, Kapitalerhöhungen und die Abberufung von Aufsichtsräten. Der Vorstand oder die Aktionäre können entscheiden, ob eine solche Versammlung abgehalten wird.

Wie eine Hauptversammlung abläuft

Die Hauptversammlung wird vom Vorstand mindestens 30 Tage vor dem geplanten Termin einberufen. Jeder Aktionär, der an der Versammlung teilnehmen möchte, muss einen Nachweis über sein Stimmrecht erbringen.

Es ist auch möglich, das Stimmrecht auf eine beauftragte Person, einen Verein oder die Depotbank selbst zu übertragen.

Der Ablauf der Hauptversammlung ist durch eine Tagesordnung festgelegt. Ein Versammlungsleiter - meist der Vorsitzende des Aufsichtsrats - stellt sicher, dass bestimmte Regeln, etwa die Dauer der Redezeit von Aktionären, eingehalten werden.

Ein Notar führt Protokoll über den Ablauf der Aktionärs-Versammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung müssen vom Vorstand sodann umgesetzt werden.

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