Kapitalgesellschaften - Arten und Bedeutung
Unternehmensformen: Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften - AG und SE
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Form der Kapitalgesellschaft, die häufig für große Unternehmen gewählt wird. Ihre Struktur ist auf eine große Zahl von Anteilseignern ausgelegt.
Die Anteile, die Aktien genannt werden, sind einfach handelbar (fungibel) und haben den Charakter von Wertpapieren.
Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung und hat einen großen Handlungsspielraum. Nur Grundsatzentscheidungen, etwa über Kapitalmaßnahmen, werden von den Aktionären auf Antrag des Vorstands in der Hauptversammlung getroffen.
Das dritte Organ ist der Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre und meist auch der Arbeitnehmer, der den Vorstand kontrolliert und seine Mitglieder wählen und abberufen kann.
Als Sonderform der Aktiengesellschaft gibt es die Societas Europaea (SE) oder Europäische Gesellschaft. Die Regeln für die SE werden im Europarecht festgelegt.
Sie kann, wie es etwa in einigen englischsprachigen Ländern üblich ist, auch von einem Verwaltungsrat geführt werden, der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat kombiniert.
Kapitalgesellschaften - Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbH und UG
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterscheidet sich von der Aktiengesellschaft besonders in zwei Aspekten. Erstens sind die Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung weisungsbefugt, deren Handlungsspielraum ist also kleiner.
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