Heute Anhörung des Deutschen Bundestages zum DigiNetz-Gesetz
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Hintergrund: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will das DigiNetz-Gesetz anpassen, um Überbau/Doppelausbau von Glasfaserleitungen künftig zu verhindern. Nach dem Gesetz besteht im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.
Die ursprüngliche Idee des DigiNetz-Gesetzes: Wenn Straßen überhaupt geöffnet werden – etwa im Zuge von Sanierungsarbeiten, im Falle von Neubauten oder bei Verlegung anderer Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen –, sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.
Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, (zusätzliche) Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit Überbau/Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden.
Der BREKO hält neben einer notwendigen Gesetzesänderung insbesondere eine Klarstellung des Begriffs „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ im Gesetz für unbedingt erforderlich: „Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter ‚öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten‘ zu verstehen ist. Diese liegen nach unserer Auffassung nur dann vor, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden – also in erster Linie dann, wenn es um einen Glasfaserausbau mit Fördergeldern geht“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
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