Gemeinsames Pressestatement: Bundestag debattiert über Novelle des DigiNetz-Gesetzes – BREKO & BUGLAS rufen zu Verabschiedung noch vor der Sommerpause auf

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Freitag, 21. Juni 2019 um 09:56

Der Bundesrat hat sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen und Institutionen wie beispielsweise Stadtwerke oder Zweckverbände, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, nicht von der Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren. Damit werden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleichgestellt.

BREKO und BUGLAS unterstützen den Vorschlag des Bundesrats ausdrücklich und rufen die Mitglieder des Deutschen Bundestags zu dessen Übernahme auf.

„Unzumutbarkeitsregel“: Statt unsinnigem Doppelausbau die Glasfaser erst einmal flächendeckend verfügbar machen

Daneben sollte es nach Auffassung von BREKO und BUGLAS eine klare „Unzumutbarkeitsregel“ im künftigen Gesetz geben. Die Bundesregierung will eine solche Regelung einführen, um einen „Überbauschutz“ für erstmals Glasfaser-ausbauende Anbieter zu schaffen. Das Problem: Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll diese Unzumutbarkeitsregelung nur im Falle geförderter Ausbauprojekte und auch dann nur im Einzelfall – nach Prüfung durch die BNetzA – gelten.

BREKO und BUGLAS setzen sich hingegen für einen generellen Überbauschutz ein: Die Unzumutbarkeitsregel in puncto Mitverlegung soll demnach stets zum Tragen kommen, wenn in einem Gebiet erstmals zukunftssichere Glasfaser verlegt und Nachfragern ein Open-Access-Zugang angeboten wird. Für die Verbände gilt: Klares Ziel muss es sein, Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude möglichst schnell in ganz Deutschland flächendeckend auszurollen, anstelle punktuellen (und unsinnigen) Über-/Doppelausbau zu erzeugen.

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