Facebook: Bundeskartellamt untersagt Pooling von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen

Social Media

Donnerstag, 7. Februar 2019 um 11:40

PALO ALTO/ KALIFORNIEN (IT-Times) - Der Social Media Anbieter Facebook Inc. bekommt zunehmend Gegenwind in Deutschland zu spüren. Nun hat sich auch das Bundeskartellamt dazu geäußert.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Ein herber Schlag gegen die Mega-Datenkrake aus den USA.

Facebook Inc. hatte im Vorfeld zudem ankündigt, nun auch die unternehmenseigenen Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuschließen.

Das Bundeskartellamt hat Facebook jetzt weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Facebook sammelt, was viele Nutzer gar nicht wissen, auch außerhalb der Facebook-Seiten Daten über den User im Internet oder auf beispielsweise Smartphone-Apps.

Die so getrackten Daten werden ausgewertet und dem jeweiligen Facebook-Nutzerkonto zugeordnet, neben Daten aus Apps von Drittanbietern zählen auch WhatsApp und Instagram sowie „Facebook Analytics“ als Quellen dazu.

Facebook erstellt damit ein immer genaueres Profil (Menge und Tiefe der Daten) über den meist ahnungslosen Nutzer. So kann eine zielgruppengenaue Online-Werbung dem User eingeblendet werden.

Facebook verlangt in den eigenen Geschäftsbedingungen diese Möglichkeiten der Datensammlung und -Auswertung, damit der User überhaupt die Social Media Plattform Facebook nutzen darf.

Nach der Entscheidung des Bundeskartellamtes darf Facebook nun zwar die Daten von Plattformen wie WhatsApp und Instagram weiterhin sammeln, allerdings nicht mehr dem jeweiligen Nutzer ohne seine freiwillige Einwilligung zuordnen.

Fehlt diese Genehmigung des Nutzers, müssen die Daten auf der jeweiligen Plattform bleiben und dürfen nicht mehr kombiniert mit anderen Diensten weiter verarbeitet werden.

Ohne Einwilligung des Users ist in Zukunft also auch keine uneingeschränkte Sammlung und Zuordnung von Daten von Dritt-Websites für das Facebook-Nutzerkonto mehr erlaubt.

Facebook kann allerdings immer noch ohne Einwilligung des Nutzers die persönlichen Daten, wenngleich nur noch sehr stark eingeschränkt, sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen.

Nun soll Facebook in den nächsten vier Monaten entsprechende Lösungsvorschläge der Wettbewerbsbehörde vorlegen, die diesen Forderungen der Wettbewerbsbehörde nachkommen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Instagram, WhatsApp, Social Media (soziale Medien), Bundeskartellamt, DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), Meta Platforms, Hintergrundberichte, Internet, Regulierer

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