Facebook: Bundeskartellamt untersagt Pooling von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen

Social Media

Donnerstag, 7. Februar 2019 um 11:40

„Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Bundesbehörde geht bei Facebook von einer marktbeherrschenden Stellung aus.

Facebook darf also in Zukunft Nutzer nicht mehr dazu zwingen, der nahezu grenzenlosen Freigabe ihrer Daten auch von anderen Plattformen sowie deren Zuordnung zum Facebook-Konto zuzustimmen.

Interessant ist, dass Facebook nun keine Nutzer mehr von der Plattform ausschließen kann, die keine Einwilligung zur Sammlung und Zuordnung ihrer Daten geben.

Facebook zählt weltweit rund 2,32 Milliarden monatliche aktive Nutzer, in Deutschland sind es allein 32 Millionen User. Das US-Unternehmen ist damit mit einem Anteil von rund 80 Prozent Marktführer in Deutschland bei sozialen Netzwerken.

Der nächste Wettbewerber Google+ von Alphabet Inc. hat vor kurzer Zeit angekündigt, seine Social Media Plattform bis zum April 2019 einzustellen.

Andere Anbieter wie Snapchat (Snap Inc.), YouTube (Google Inc.) oder Twitter bzw. LinkedIn (Microsoft Corp.) und Xing sind nur in Teilbereichen tätig, gehören also nicht zum relevanten Markt der eigentlichen Social Media Plattformen.

„Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können […] Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein“, erklärte Andreas Mundt.

Daten werden zudem über Schnittstellen wie zum Beispiel „Like-“ oder „Share-Button“ weitergeleitet und das schon, wenn einer Seite, in der ein „Like-Button“ eingebunden ist, aufgerufen wird. Man muss also gar nicht auf einen Button klicken.

Das Bundeskartellamt teilte zudem mit, dass „Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet missbräuchlich ist“.

Die Vorgehensweise von Facebook verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamtes zudem gegen europäische Datenschutzvorschriften und bewertet das Verhalten von Facebook als „Ausbeutungsmissbrauch“ gegenüber dem Facebook-Nutzer.

In Europa wurde das Datenschutzgesetz (EU-DSGVO) eingeführt, um insbesondere US-Großkonzerne wie Alphabet Inc. (Google Inc., YouTube) und Facebook Inc. (inkl. Instagram und WhatsApp) besser kontrollieren zu können.

Facebook will gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes, die noch nicht rechtskräftig ist, vorgehen. Innerhalb eines Monats muss dazu Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. (lim/rem)

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