Bundesnetzagentur legt finalen Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.
Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als „Schiedsrichter“ aktiv begleiten.
Diensteanbieter
Die Bundesnetzagentur schafft auch Regelungen, um den Wettbewerb auf der Diensteebene zu stärken. Netzbetreiber haben mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. Auch hier wird die Bundesnetzagentur im Streitfall als „Schiedsrichter“ tätig werden.
Weiteres Verfahren
Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigern offen.
Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.
Antragsverfahren für lokale Anwendungen
Die Bundesnetzagentur setzt auch Impulse für Anwendungen im Bereich der Industrie 4.0. In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.
Der Entscheidungsentwurf ist unter www.bundesnetzagentur.de/5G-Entscheidungsentwurf veröffentlicht.
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