Bundesnetzagentur legt finalen Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor

5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen

Freitag, 16. November 2018 um 15:36
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Umfangreiche Versorgungsauflagen und Kooperationsmöglichkeiten legen den Grundstein für eine flächendeckende Versorgung"

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die
5G-Frequenzauktion dem Beirat bei der Bundesnetzagentur vorgelegt. Der Beirat berät am 26. November über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden.

Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden.

Details zur Versorgungsauflage

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
    50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben.

Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

Für einen Neueinsteiger gelten gesonderte Versorgungsauflagen.

Roaming und Infrastruktur-Sharing

Meldung gespeichert unter: Mobile, Industrie 4.0, 5G, Roaming, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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