Bündnis deutscher Spitzenverbände fordert: Schnelles Internet und Mobilfunk im ländlichen Raum ermöglichen – 5. TKG-Änderungsgesetz jetzt dazu nutzen!

5. TKG-Änderungsgesetz

Montag, 27. Mai 2019 um 09:18

Die einzelnen Schritte, mit denen eine flächendeckende Versorgung erreicht werden kann, muss die Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau, die die Bundesregierung bis zum Sommer vorlegen will, aufzeigen. Gute Vorschläge liegen auf dem Tisch, wie zum Beispiel eine Negativauktion für wirtschaftlich schwierig zu erschließende Gebiete bei zukünftigen Frequenzauktionen.

Ein notwendiger Schritt, der schon jetzt gegangen werden muss, ist die Verabschiedung des 5. TKG-Änderungsgesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Dies kann dafür genutzt werden, Mobilfunkbetreiber zu lokalem Roaming zu verpflichten, wenn eine freiwillige Kooperation im Vorfeld gescheitert ist. Dies würde dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche deutlich zu verbessern. Die Vorteile des lokalen Roamings könnten sich schon jetzt auswirken.

Gleichzeitig sind im Rahmen des 5. TKG-Änderungsgesetzes auch die Regelungen zur Mitverlegung im Rahmen des sogenannten DigiNetz-Gesetzes zu überarbeiten. Der Bundesrat hat die bestehenden Probleme erkannt und in seiner Stellungnahme sinnvolle Vorschläge gemacht, um die strukturellen Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren. Diese gilt es jetzt zu verabschieden.

Zu dem Bündnis gehören: Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO), Deutscher Bauernverband e. V. (DBV), Deutscher Landkreistag (DLT), Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

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