BREKO setzt auf Anpassung der 5G-Rahmenbedingungen
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
In dem in verschiedenen Medien kursierenden Schreiben nehmen die CDU-Abgeordneten auch explizit Bezug auf die von der Bundesnetzagentur nicht beabsichtigte Festlegung einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung sowie einer Verpflichtung zum National Roaming und Infrastruktur-Sharing.
Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf Verhandlungen („Verhandlungsgebot“) zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem (erfolgreichen) Abschluss führen müssen.
Konkret konstatieren der Beirats-Vorsitzende und seine KollegInnen in puncto Diensteanbieter-/MVNO-Verpflichtung, man halte eine Dienstanbieterverpflichtung für eine prüfenswerte Option, „um einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Endnutzermarkt für Mobilfunkdienstleistungen zu erhalten“.
Dies stelle vor dem Hintergrund, dass es aktuell nur noch drei Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt gebe, „ein wesentliches Wettbewerbselement“ dar. Diensteanbieter seien insbesondere notwendig, um das Risiko von Wettbewerbseinschränkungen zu minimieren.
Diese Auffassung teilt der BREKO ausdrücklich: Denn nur durch eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung kann der Wettbewerb im Mobilfunk belebt und die Produkt- und Anbietervielfalt gesteigert werden. „Von einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung werden Bürger und Unternehmen in Hinblick auf Auswahl, Preise, Qualität und innovative Produkte profitieren“, betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
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