BREKO: Pressestatement zur Bundesrats-Position in puncto DigiNetz-Gesetz
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Konkret schlägt Bundesrat für das DigiNetz-Gesetz folgende Definition vor: „Ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bauarbeiten im Sinne des Satzes 1 sind solche, die mit öffentlichen Mitteln direkt gefördert werden; eine Beteiligung der öffentlichen Hand an dem Unternehmen, welches die Bauarbeiten beauftragt oder durchführt, ist alleine nicht ausreichend, um den Tatbestand zu erfüllen.“
Ebenfalls positiv ist die gewollte Klarstellung in puncto Überbauschutz: Wird in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen (FTTB / FTTH) abgedeckten Gebiet erstmals Glasfaser ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer – Open-Access-Zugang für Dritte vorausgesetzt – einen so genannten Überbauschutz. Dem Entwurf zufolge soll dieser Überbauschutz gelten, wenn „ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde“.
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