BREKO: Pressestatement zur Bundesrats-Position in puncto DigiNetz-Gesetz
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
„Des Bundesrat hat sich heute dazu entschieden, klar zu definieren, was im DigiNetz-Gesetz unter ‚öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten‘ zu verstehen ist“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich und setzen darauf, dass sich Bundestag und Bundesregierung dieser Klarstellung im weiteren Gesetzgebungsverfahren anschließen werden.“
Hintergrund: Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entscheidung, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand wie beispielsweise Stadtwerke oder Zweckverbände, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, nicht von der Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren. Damit werden sie nicht schlechter behandelt als privatwirtschaftliche Unternehmen, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.
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