BNetzA-5G-Konsultation: 5G braucht Vielfalt und Wettbewerb – auch mit regionalen Anbietern
Mobilfunkfrequenzen: Auktionen
Dem Vernehmen nach wird der Beirat der BNetzA auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese final beschlossen werden.
Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wird dabei wohl nicht Gegenstand der geplanten Auktion sein: Er soll für regionale Anwendungen reserviert werden, was der BREKO ausdrücklich begrüßt, um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern.
Der führende deutsche Glasfaserverband hat sich im Rahmen der 5G-Konsultation der BNetzA nun noch einmal fristgemäß mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Regulierungsbehörde gewandt und darin insbesondere seine klare Positionierung für die Aufnahme einer Diensteanbieter- und MVNO*-Verpflichtung – und damit seine klare Haltung für Vielfalt und Wettbewerb – unterstrichen. Der BREKO macht insbesondere folgende, wichtige Feststellungen:
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- „Der erhebliche wettbewerbliche Nutzen einer Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung wird nicht zuletzt im jüngsten
- „Die Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung dient somit sowohl dem Regulierungsziel der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte als auch der Wahrung der Interessen der Verbraucher, die von einem vitalen Dienstewettbewerb in Form größtmöglicher Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise, Qualität und innovativer Produkte profitieren.“
- „Die Zulassung netzunabhängiger Diensteanbieter und MVNO führt zu einem disziplinierenden Außenwettbewerb und trägt damit wesentlich zur Wettbewerbsbelebung im Mobilfunkmarkt bei. Die positive und nachfragestimulierende Rolle der Diensteanbieter und MVNO als ‚Enabler‘ wird sowohl im Eckpunktepapier der BNetzA (…) als auch im Sondergutachten der Monopolkommission (…) betont.“
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