Anhörung zur Frequenzversteigerung 5G

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Freitag, 13. Juli 2018 um 19:22

Gefordert werden schließlich Regelungen zu nationalem Roaming. Eine solche Verpflichtung würde regeln, unter welchen Bedingungen Mobilfunkgeräte sich bei schlechter Abdeckung des Anbieters automatisch in Netze anderer Anbieter einbuchen können. Nationales Roaming könnte auch für Neueinsteiger von Bedeutung sein.

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2018 einen Beschluss mit weitreichenden Anforderungen zu diesen Themenbereichen gefasst. Die Bundesnetzagentur prüft, in welcher Form sich die Vorschläge am besten umsetzen lassen.

Auktionsregeln

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt derzeit, ähnliche Regeln wie in den Jahren 2010 und 2015 festzulegen. Diese Regeln geben allen Bietern größtmögliche Transparenz im gesamten Auktionsverlauf. Damit kann bestmöglich ein stabiles und von allen Marktteilnehmern akzeptiertes Ergebnis erreicht werden.

Frequenzauktion Anfang 2019

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, einen Entwurf der Entscheidung zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln im September 2018 zur veröffentlichen. Die endgültige Entscheidung soll im November ergehen. Die Auktion ist für Anfang 2019 in Mainz geplant.

Weitere Informationen sind unter  www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

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Meldung gespeichert unter: Breitband, 5G, 3G (UMTS = Universal Mobile Telecommunications System), Roaming, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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