Anhörung zur Frequenzversteigerung 5G
Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Wir wollen zügig die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festlegen. Um eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, hören wir nun alle Seiten umfassend an“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir haben ambitionierte Ziele zur Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigem Breitband. Zugleich gilt es, eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, die den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit gibt.“
Die Bundesnetzagentur hat bereits entschieden, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zu versteigern, weil mehr Frequenzen nachgefragt werden, als verfügbar sind. Vor der Versteigerung sind nun die Vergabebedingungen und Auktionsregeln festzulegen.
Vergabebedingungen
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Vergabe der Frequenzen an eine Versorgungsverpflichtung zu koppeln, die den Mobilfunknetzbetreibern Auflagen zur Netzabdeckung macht. Der Umfang dieser Verpflichtungen – insbesondere hinsichtlich der zeitlichen und finanziellen Realisierbarkeit – ist noch zu klären.
Erörtert wurden zudem die Interessen von Diensteanbietern. Diensteanbieter tragen wesentlich zum Wettbewerb bei. Die bislang aus den UMTS-Lizenzen geltenden Diensteanbieterverpflichtungen enden im Jahr 2020. Daher ist zu prüfen, wie Diensteanbieter diese Rolle beibehalten können.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Breitband, 5G, 3G (UMTS = Universal Mobile Telecommunications System), Roaming, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.