Versorgungsauflage 2015 – erster Meilenstein der Nachfrist nicht erreicht

Telekommunikationsnetzbetreiber Deutschland

Freitag, 10. Juli 2020 um 11:02
Bundesnetzagentur

Telefónica hat den ersten Meilenstein nicht vollständig erreicht 

Die Bundesnetzagentur hat der Telefónica heute ein Zwangsgeld in Höhe von 600.000 € angedroht. Grund ist die nicht fristgerechte Erfüllung der Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion 2015.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Telefónica war verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 40 Prozent der noch zur Erfüllung der Versorgungsauflage erforderlichen 7.600 Standorte aufzubauen. Telefónica hat trotz aller anzuerkennenden Anstrengungen die erforderliche Anzahl an Standorten noch nicht vollständig realisieren können. Wenn die Standorte nicht bis zum 31. Juli 2020 aufgebaut sind, wird die Bundesnetzagentur das angedrohte Zwangsgeld festsetzen.

Verzögerungen bei der Umsetzung der Versorgungsauflage 2015

Gründe für die Verzögerungen liegen nach Angaben des Unternehmens vor allem in den Auswirkungen der COVID19-Pandemie, die insbesondere zu Einschränkungen bei den Lieferketten geführt habe. Dies wiederum habe die Verzögerungen beim Netzausbau nach sich gezogen. 

Meldung gespeichert unter: Telefonica, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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