Versatel setzt Gesetz gegen Kinderpornographie um
DÜSSELDORF (IT-Times) - Der Telekommunikationsanbieter Versatel (WKN: A0M2ZK) erfüllt durch Schaffung der technischen Basis für die Erschwerung des Zugangs zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten nun die gesetzlichen Mindestanforderungen des neuen Zugangserschwerungsgesetzes. Dies gab das Unternehmen heute bekannt.
Das Gesetz war am 18. Juni 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und zielt darauf ab, die Verbreitung von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie enthalten, zu verhindern. Vor drei Monaten hatte Versatel die Schaffung der technischen Voraussetzungen zugesagt. Versatel-COO, Joachim Bellinghoven, erklärte in diesem Zusammenhang, Versatel habe bereits während des Gesetzgebungsverfahrens an einer technischen Realisierung des Zugangserschwerungsgesetzes gearbeitet, um nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zeitnah reagieren zu können.
Dem bindenden Vertrag zur Blockade von Kinderpornographie-Seiten zwischen Bundeskriminalamt und Internet-Providern, den u.a. die Deutsche Telekom und Arcor unterzeichnet hatten, war Versatel nicht beigetreten. Die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages sei auch nicht geplant. "Die Unterzeichnung eines separaten Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Sperrung der Kinderpornografieseiten steht für Versatel aktuell nicht im Vordergrund. Vielmehr bemüht sich der Telekommunikationsanbieter im Kontakt mit dem Ministerium um die Konkretisierung der technischen Rahmenbedingungen“, teilte Versatel mit.
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