VATM warnt: Neue Fair Use Klauseln für Roaming in der EU können für den Bürger teuer werden
EU-Roaming
Missbrauch soll beispielsweise dann vorliegen, wenn nur geringfügige Handynutzung im Inland – im Vergleich zum Roamingverkehr im Ausland – festgestellt wird. Dies steht aber ganz offenkundig in Widerspruch zu einem 365-Tage-Nutzungsrecht im Ausland. „Auch datenschutzrechtliche Aspekte hat man außer Acht gelassen“, so Grützner, „Denn wer wo wieviel über einen bestimmten Zeitraum telefoniert oder Daten versendet, soll nun von den Unternehmen und im Zweifel der Regulierungsbehörde erfasst und ausgewertet werden müssen.“
Große Probleme sieht der VATM auch für die deutschen Sicherheitsbehörden, wenn die Erfassung der Kundendaten ins Leere laufen würde.
„Mit Fair Use werden Verbraucherinteressen nur scheinbar vertreten“, resümiert Grützner. „365 Tage Roaming braucht kein Reisender. Diese Regelung geht eindeutig zulasten wichtiger Infrastrukturmaßnahmen gerade hier in Deutschland.“
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