VATM: Bundesrat berät über TK-Entschädigungsregelung

Donnerstag, 12. Februar 2009 um 12:52
VATM

„Jahrelang ist die TK-Wirtschaft bei den staatlichen Überwachungsmaßnahmen in Vorleistung gegangen. Die vom Parlament verabschiedeten Entschädigungspauschalen, mit denen ein Teil der bei den Unternehmen anfallenden Kosten vom Staat erstattet wird, stellen für uns einen akzeptablen und sinnvollen Kompromiss nach langem Tauziehen dar. Wir haben ausdrücklich keine 100-prozentige Erstattung der laufenden Kosten gefordert. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat würde das Verfahren erneut verzögern und für weitere Unsicherheit, auch in rechtlicher Hinsicht, bei den Telekommunikationsunternehmen sorgen“, betont Grützner.

Der Staat habe seine Anforderungen an die TK-Unternehmen unter anderem durch die Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Jahren immer weiter ausgedehnt. „So sehr die Branche die wichtige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unterstützt: Wenn der Staat Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen vornimmt und dazu private Unternehmen verpflichtet, müssen die Kosten auch vom Staat übernommen werden. Das sieht unsere Verfassung so vor“, sagt der VATM-Geschäftsführer.

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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