VATM begrüßt angestrebte Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa
Nun müssten, so Grützner, im Zuge der Diskussion des Entwurfs der „Allgemeinen Datenschutzverordnung“ jedoch noch offene Fragen und kritische Punkte geklärt werden. So müssen zum Beispiel aus Sicht des VATM Begriffe wie „personenbezogene Daten“ genauer definiert werden, Regelungen und Zuständigkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung des so genannten Marktortprinzips festgelegt, Fragen der Portabilität von personenbezogenen Daten für den Nutzer (etwa bei Cloud Computing und Social Media) und die praktische Umsetzung des „Rechts auf Vergessen“ sowie Haftungsfragen geklärt werden und es muss der Vielfältigkeit des Marktes durch differenzierte Lösungen Rechnung getragen werden. „Um hier erfolgreich zu sein, sollte die Ausgestaltung der Novelle im engen Dialog und in Abstimmung mit der betroffenen Branche erfolgen“, betont der VATM-Geschäftsführer.
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