UMTS ohne Steuervorteil

Mittwoch, 27. Juni 2007 um 00:00

Im Rahmen des Verkaufs von 3G-Mobilfunklizenzen ist es nicht möglich, eine Vorsteuererstattung geltend zu machen. Das beschied der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom heutigen Mittwoch.

Vor rund sieben Jahren hatten 20 europäische Staaten die 3G-Lizenzen für mehr als 100 Mrd. Euro an diverse Mobilfunknetzbetreiber verkauft. Diese klagten nun auf die Erstattung von Umsatzsteuer. Das Gericht stellte nun fest, dass bei der Transaktion keine solche Steuer entrichtet worden sei, somit sei auch ein Erstattungsanspruch unbegründet. Konzerne wie Vodafone Group Plc. (WKN: A0J3PN), Hutchison Whampoa und die zur France Telecom gehörende Mobilfunksparte Orange erwarben damals für Großbritannien und Österreich Lizenzen im Wert von mehr als 39 Mrd. Euro und wollten nun vor dem Europäischen Gerichtshof in der Steuerfrage einen Präzedenzfall schaffen. Auch Deutschland wäre betroffen, hier gingen im Jahre 2000 sechs Lizenzen zu je 8,5 Mrd. Euro an die Mobilfunker.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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