UMTS ohne Steuervorteil

Mittwoch, 27. Juni 2007 um 00:00

Nur „Aktivitäten wirtschaftlicher Natur“ seien umsatzsteuerpflichtig, entschieden die Richter in Luxemburg. Wenn eine Regierung eine Lizenz gewähre, tue sie dies nicht mit dem Ziel, einen Gewinn zu machen, reguliere lediglich den Zugang der Unternehmen zum Telekommarkt. Ingesamt bleiben die Länder so vom Steuerrückforderungen in Höhe von rund 12,5 Mrd. Euro erspart. Die Entscheidung des Europäischen Gerichts kam für die Großkonzerne derweil nicht überraschend, da sich das beratende Gremium bereits im vergangenen Jahr ähnlich geäußert hatte. Dieser Stellungnahme folgen meist auch die Urteile. (nis/rem)

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