Telefondolmetschdienst wird für hörgeschädigte Menschen günstiger

Telefondienste

Donnerstag, 3. Januar 2019 um 09:39
Bundesnetzagentur

Präsident Homann: „Bundesnetzagentur senkt Kosten für Telefondolmetschdienst

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Januar 2019 veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen gesenkt wurden.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Reduzierung der Kosten für die private Nutzung des Telefondolmetschdienstes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Für die private Nutzung zahlen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr. Außerdem haben sich die Minutenpreise für die private Nutzung des Gebärdendolmetschdienstes verringert. Alle Anrufer, hörgeschädigte wie auch hörende, zahlen nun einheitlich 0,14 Euro pro Minute für den Gebärdendolmetschdienst sowie für den Schriftdolmetschdienst.

Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Meldung gespeichert unter: Festnetz, Übersetzung, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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