Telefondolmetschdienst wird für hörgeschädigte Menschen günstiger
Telefondienste
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Die Reduzierung der Kosten für die private Nutzung des Telefondolmetschdienstes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die private Nutzung zahlen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr. Außerdem haben sich die Minutenpreise für die private Nutzung des Gebärdendolmetschdienstes verringert. Alle Anrufer, hörgeschädigte wie auch hörende, zahlen nun einheitlich 0,14 Euro pro Minute für den Gebärdendolmetschdienst sowie für den Schriftdolmetschdienst.
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
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