Singulus Technologies: Maschinenbauer warnt vor Kündigung von Unternehmensanleihen
High-tech Maschinenbau
Die Singulus Technologies AG (ISIN: DE000A1681X5) gab heute bekannt, dass eine Pflicht aus den Schuldverschreibungsbedingungen verletzt wurde, sodass Anleihegläubiger möglicherweise ein Kündigungsrecht haben.
Die Singulus Technologies AG wurde am 9. Juli 2022 informiert, dass ein Anleihegläubiger den Gemeinsamen Vertreter darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen verletzt.
I.e.S. geht es um die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse der Singulus Technologies AG für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020 und 2021. Die Aktie fällt heute vorbörslich um mehr als sieben Prozent auf rund 2,30 Euro.
Damit hat am 9. Juli 2022 eine 30-tägige Frist zur Heilung dieser Pflichtverletzung begonnen. Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt.
Singulus Technologies veröffentlichte am 3. Juni 2022 vorläufige Umsatzerlöse für das Gesamtjahr 2021 in einer Bandbreite von 64 bis 68 Mio. Euro (Vorjahr 29,9 Mio. Euro) und ein EBIT von minus zwölf bis minus 16 Mio. Euro (Vorjahr: minus 39 Mio. Euro).
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