Rückgaberecht nach Online-Shopping

Montag, 21. Dezember 2009 um 11:13
BITKOM

Im Web bestellte Präsente lassen sich fast immer zurückgeben

14 Millionen Deutsche kaufen Weichnachtsgeschenke im Internet

Berlin, 21. Dezember 2009

Videospiele, Handys, PCs, Flachbildfernseher oder Digitalkameras sind auch in diesem Jahr wieder beliebte Weihnachtsgeschenke. Die Preise sind im Laufe des Jahres teils stark gefallen, bei DVD-Spielern um rund 30 Prozent, bei Flachbildfernsehern und Notebooks um 17 Prozent. Das geht aus einer Erhebung des Marktforschungsinstituts GfK und des BITKOM hervor. Doch was ist, wenn ein Präsent die Erwartungen nicht erfüllt? „Wer Geschenke online kauft, kann sie in der Regel mühelos zurückgeben“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Mindestens 14 Millionen Deutsche haben laut einer Umfrage von BITKOM und Forsa in diesem Jahr Weihnachtsgeschenke im Web bestellt. Der BITKOM erklärt, was bei einer Rückgabe zu beachten ist:

1. Frist einhalten

Ist die Ware geliefert, bleiben 14 Tage zur Rückgabe. In dieser Zeit darf der Besteller den Kaufvertrag widerrufen. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. In Deutschland müssen Händler ihre Kunden bei der Bestellung über das Widerrufsrecht informieren. Tun sie es nicht, verlängert sich die Frist. Es reicht, die Ware ohne Begründung zurückzuschicken. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Musik, Videos und Software, wenn der Kunde die Datenträger schon aus der versiegelten Hülle ausgepackt hat. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für verderbliche Waren wie Schnittblumen.

2. Frankieren nicht vergessen

Die meisten Händler verlangen, dass die Rücksendung frankiert ist. Das Porto bekommt der Absender erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Ausnahme: Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann der Kunde auf den Portokosten sitzen bleiben. Wenn der Shop nicht nur ein Widerrufsrecht gewährt, sondern ein ausdrückliches „Rückgaberecht“, muss er immer die Kosten übernehmen. Tipp: Nicht am Porto sparen. Lieber ein versichertes Paket als ein unversichertes Päckchen – so lässt sich Ärger vermeiden, falls die Sendung nicht oder beschädigt beim Shop ankommt.

3. Schwere Waren abholen lassen

Meldung gespeichert unter: BITKOM, Marktdaten und Prognosen

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