Registrierungspflicht für Batterienhersteller ab 1. Dezember
Ab März 2010 kein Marktzugang ohne Registrierung
ZVEI-Informationsveranstaltung am 3. Februar 2010
Frankfurt am Main, 26. November 2009
– Am 1. Dezember 2009 tritt mit dem neuen Batteriegesetz (BattG) für Batterienhersteller die Pflicht zur Registrierung beim Umweltbundesamt (UBA) in Kraft. Das Vermarktungsverbot von Batterien bei fehlender Registrierung gilt ab dem 1. März 2010. Aus diesem Grund lädt der ZVEI am 3. Februar 2010 zu einer Informationsveranstaltung in Frankfurt am Main ein.Das Gesetz über das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) ist die Umsetzung der auf europäischer Ebene gültigen Batterie-Richtlinie, die am 2. Mai 2006 in Kraft getreten ist.
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