Rabattgutscheine im Internet locken Kunden

Gutschein-Portale

Montag, 26. November 2012 um 09:52
BITKOM

Bereits 9 Millionen deutsche Verbraucher haben Rabattgutscheine von Online-Portalen wie Groupon, Dailydeal oder Deals.de in Anspruch genommen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter 1.063 Internetnutzern ergeben. Besonders beliebt sind die Gutscheinportale bei Jüngeren. Unter den 14- bis 29-Jährigen nutzen schon 30 Prozent entsprechende Angebote. „Gutscheinportale schlagen eine Brücke zwischen der Online- und der Offline-Welt, indem sie lokale Händler und Dienstleister per Internet mit vielen potenziellen Kunden in Kontakt bringen“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Möglich werden die hohen Preisabschläge, da Ladeninhaber und Dienstleister mit den Aktionen ihre Bekanntheit steigern oder Restbestände von Waren oder freie Plätze losschlagen wollen.

Rabattportale bieten zeitlich befristet Gutscheine für preisreduzierte Produkte oder Dienstleistungen an. Die Offerten werden in der Regel als „Deal“ bezeichnet. Neben Waren aller Art sind insbesondere persönliche Dienstleistungen wie Wellness, Kosmetik, Reisen, Reparaturservices und Gastronomie-Leistungen im Angebot. Verbraucher kaufen den Gutschein online und lösen ihn dann vor Ort ein. Dabei sollten Kunden allerdings einige Regeln beachten.

Preise vergleichen

Verbraucher sollten den angegebenen Rabatten nicht blind vertrauen. Unter Umständen ist das Angebot gar nicht so billig, wie das Rabattportal verspricht. Hier hilft eine kritische Prüfung, wenn möglich auf der Internetseite des entsprechenden Anbieters. Stimmt das Verhältnis zwischen Rabattpreis und Originalpreis? Auch ein Preisvergleich mit anderen Anbietern im Internet zeigt, ob ein Rabattangebot wirklich günstig ist.

Verfügbarkeit prüfen

Bei den jeweiligen Deals wird die Zahl der bereits verkauften Gutscheine angegeben. Sind bereits sehr viele Gutscheine verkauft worden, lohnt ein kritischer Blick. Es gab zahlreiche Fälle, bei denen mehr Rabattcoupons ausgegeben wurden, als von den Anbietern bewältigt werden konnten. Vor allem kleine Dienstleister und Händler sind häufig damit überfordert, eine große Zahl von Kunden innerhalb kurzer Zeit zu bedienen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ruft beim Anbieter an und fragt, ob und wann Ware oder Dienstleistung verfügbar sind.

Fristen beachten

Viele Angebote sind zeitlich befristet oder gelten nur an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Tageszeiten. So hat sich bei Shopping-Angeboten eine Frist von einem Monat eingebürgert. In dieser Zeit muss die Ware bestellt werden. Deals sollten grundsätzlich nur gemacht werden, wenn der Termin eindeutig geklärt ist. Dies gilt insbesondere für Gutscheine, die zum Besuch eines bestimmten Konzerts, Sportereignisses oder eines sonstigen Freizeit-Events dienen.

Konditionen genau lesen

Einige Angebote sind an besondere Bedingungen geknüpft oder mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Beispielsweise sind sie nur in bestimmten Filialen, nur mit zusätzlichen Käufen oder mit einem Mindestbestellwert einzulösen. Zudem können Gutscheine nur für Neukunden gültig sein. Daher sollten die Konditionen des jeweiligen Deals genau gelesen werden.

Zwei Wochen Widerrufsrecht

Kunden der Rabattportale können wie bei allen Online-Geschäften den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Es gibt aber Ausnahmen. Gutscheine für Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie bei Freizeitangeboten, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen, können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden.

Tipp für Anbieter

Die meisten Probleme bei Rabattaktionen treten auf, wenn Anbieter von einem Ansturm der Kunden überrascht werden. Entweder können sie die Ware nicht liefern oder die Einlösung der Gutscheine organisatorisch nicht bewältigen. Beides führt zu hohen Kosten, die gerade kleinere Betriebe schwer belasten können. Anbieter sollten die Rabattaktion daher sorgfältig kalkulieren und die Anzahl der Gutscheine entsprechend begrenzen.

Hinweis zur Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Marktforschungsinstitut Forsa 1.068 Internetnutzer ab 14 Jahre befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Ansprechpartner

Meldung gespeichert unter: BITKOM, Internet

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...