Neu im Digitaljahr 2017

Trends 2017

Mittwoch, 28. Dezember 2016 um 16:11

Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.

E-Health: Online-Sprechstunde für Patienten

Im Jahr 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

Zusätzliche steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität

Schon jetzt sind Elektrofahrzeuge in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit und für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Jetzt hat der Gesetzgeber noch einmal nachgelegt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommensteuer befreit.

Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen

Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Aus Sicht der Digitalbranche ist die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern.

IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen, auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist. Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann.

So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle wie das so genannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung („Scrum“) künftig verhindert werden. Für die Digitalbranche sollte deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Neue Regeln für Website-Betreiber

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein.

Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.

WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn

Einen neuen Service erwartet alle Bahnfahrer, die mit einem ICE unterwegs sind. Ab dem Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Allerdings ist das Datenvolumen pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt.

Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Ab einem Verbrauch von 200 Megabyte wird die Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt.

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