Nächste Stufe der Roaming-Verordnung lässt Preise für Handynutzung im EU-Ausland weiter sinken

Regulierer

Dienstag, 1. Juli 2014 um 11:15

Beim Erreichen dieser Grenze muss der Kunde eine weitere Nachricht erhalten, die ihn außerdem darüber informiert, wie er die Datennutzung fortsetzen kann, sofern er dies wünscht. Falls der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert und so anzeigt, dass er die mobile Datennutzung fortsetzen möchte, wird die Datenverbindung unterbrochen.      

Dieser Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für das Surfen im Internet gilt seit 2012 nicht mehr nur bei der Nutzung in anderen EU-Staaten, sondern in allen Ländern weltweit.      

Die Kunden können ihrem Anbieter auch mitteilen, dass sie den regulierten Roamingtarif nicht mehr nutzen wollen und sich stattdessen für alternative Tarife ihres Anbieters entscheiden möchten, die möglicherweise besser zu ihrem Nutzungsverhalten passen.      

Nichtsdestotrotz haben die Kunden aber das Recht, jederzeit und ohne zusätzliche Kosten eine Rückkehr in den Eurotarif zu beauftragen.     

Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt zu schaffen, ist seit dem 1. Juli 2014 als neue Maßnahme eine Trennung der Roamingleistungen von nationalen Mobilfunkdiensten ("Decoupling") möglich. Die Heimatanbieter, also die nationalen Mobilfunkbetreiber der Kunden, werden dazu verpflichtet, ihren Endkunden die Nutzung von Roamingleistungen alternativer Anbieter zu ermöglichen. Die Kunden haben somit prinzipiell die Möglichkeit, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland, unter Beibehaltung ihrer SIM-Karte und somit der Mobilfunknummer, bei unterschiedlichen Anbietern zu kaufen. Im Roaming-Fall wird dann automatisch zu dem vom Kunden gewählten alternativen Anbieter gewechselt, ähnlich der aus dem Festnetz bekannten "Preselection". Derzeit gibt es jedoch noch keine alternativen Anbieter für diese Dienstleistung auf dem deutschen Markt.      

Informationen zur EU-Roaming-Verordnung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur unter      

http://www.bundesnetzagentur.de/Roamingverordnung

     

HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn     

TEL +49 (0) 228 14-9921
FAX +49 (0) 228 14-8975     

mailto:[email protected]

    
www.bundesnetzagentur.de

Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Telekommunikation und/oder Bundesnetzagentur via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...