Mobilcom beansprucht Umsatzsteuer-Rückerstattung

Donnerstag, 16. Dezember 2004 um 16:40

mobilcom AG (WKN: 662240<MOB.FSE>): Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG, Schleswig, haben beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz für Deutschland gerichtlich geltend zu machen. MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Mrd. Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus.

Meldung gespeichert unter: IT-News

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...