Mobilcom beansprucht Umsatzsteuer-Rückerstattung
mobilcom AG (WKN: 662240<MOB.FSE>): Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG, Schleswig, haben beschlossen, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz für Deutschland gerichtlich geltend zu machen. MobilCom Multimedia GmbH (mcm) hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Mrd. Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus.
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